Die Europäische Kommission hat vor einigen Tagen die 20. Aktualisierung der Liste der Luftfahrtunternehmen veröffentlicht, für die in der Europäischen Union ein Betriebsverbot oder Betriebsbeschränkungen gelten. Mit Ein- und Ausfahrten, aber auch einer Erinnerung an die Informationspflicht der Fluggesellschaften und Reisebüros.
20-Länder, die vollständig auf der schwarzen Liste stehen
Für 20 Länder unterliegen alle bekannten Luftfahrtunternehmen oder insgesamt 287 einem vollständigen Betriebsverbot in der Europäischen Union. Diese 20 Länder sind: Afghanistan, Angola, Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von drei Luftfahrtunternehmen, die den Bedingungen und Beschränkungen von unterliegen Betrieb), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Luftfahrtunternehmen), Kasachstan (mit Ausnahme eines Luftfahrtunternehmens, das Betriebsbedingungen und -beschränkungen unterliegt), Kirgisistan, Liberia, Mosambik, Philippinen, Sierra Leone, Sao Tome und Principe, Sudan, Swasiland und Sambia.
Einzelspediteure und Beschränkungen für einige Unternehmen
Die Liste enthält auch drei isolierte Fluggesellschaften: Blue Wing Airlines (Suriname), Meridian Airways (Ghana) und Conviasa (Bolivarische Republik Venezuela). Die Liste enthält auch zehn Luftfahrtunternehmen, die Betriebsbeschränkungen unterliegen und daher befugt sind, ihre Aktivitäten in der EU unter strengen Bedingungen durchzuführen: Air Astana aus Kasachstan; Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG aus Gabun; Air Koryo der Demokratischen Volksrepublik Korea; Luftbrücke International von Ghana; Air Service Comoros; Iran Air; TAAG Angolan Airlines und Air Madagascar. Für einige ist eine bestimmte Anzahl von Geräten zertifiziert, für andere nicht, was es für den Reisenden sehr schwierig macht, sie zu bewerten.
Im Gegenteil, Länder, die wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen
Da sich die Flugsicherheitssituation in Mauretanien jedoch verbesserte, konnten alle in diesem Land zertifizierten Luftfahrtunternehmen von der Liste gestrichen werden. Die Sicherheitslage des jordanischen Luftfahrtunternehmens Jordan Aviation hat sich ebenfalls verbessert. Es wurde daher auch von der Liste gestrichen. Fortschritte wurden auch in Libyen festgestellt, aber die libyschen Behörden haben entschieden, dass lokale Luftfahrtunternehmen erst dann in der EU operieren dürfen, wenn sie zur Zufriedenheit von vollständig neu zertifiziert wurden die Kommission.
Informationspflicht der Fahrgäste
Über die Grundprinzipien und die schwarze Liste hinaus bestehen die Behörden auch auf der Verpflichtung der Fluggesellschaften, aber auch der Reisebüros, die Passagiere umfassend über die Fluggesellschaft zu informieren. Und der Schwerpunkt liegt auf dem, was wir "End-of-Line-Flüge" nennen: Wenn Sie nach Beginn Ihrer Reise in Europa mit einem gut autorisierten Unternehmen bei einem registrierten Unternehmen einen Zwischenstopp einlegen. auf der schwarzen Liste. Und selbst wenn TOs in diesem Bereich grundsätzlich immer wachsamer sind, können wir Ihnen nur empfehlen, ein Audit anzufordern.